Welche Kosten werden übernommen, welche nicht?

Eine Frage, über die wir von Anfang an offen sprechen sollten.

Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf der Basis sog. Kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG). Nur wenn der Befund mindestens die KIG 3 erreicht, ist von einer Kostenübernahme auszugehen. Die Regelung des Gesetzgebers sieht in solchen Fällen eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung“ der Versicherten vor. Diese beinhaltet die Behandlung mit einfachen Standard-Metallbrackets sowie Bögen und Verankerungsmechaniken aus Edelstahl. Faktoren wie Ästhetik, Komfort und maximale Sicherheit im Hinblick auf den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung.

Wir möchten Sie jedoch in unserer Praxis nicht zweckmäßig und ausreichend, sondern optimal versorgen. Unser Ziel ist es, unseren Patienten eine individuelle Therapie zu bieten, die ein schönes und gesundes Lächeln in kürzester Zeit und mit höchstem Komfort ermöglicht und allen ästhetischen Ansprüchen bereits während der Behandlung gerecht wird. Darüber, welche Alternativen sich in Ihrem Falle bieten, klären wir Sie vor Beginn der Behandlung ausführlich auf. Dazu gehört selbstverständlich auch eine detaillierte und transparente Information über die Kosten.