Prävention vor Gesundheitsschäden auch bei nicht sofort erkennbaren Fehlstellungen

Die hier gezeigte Ausgangssituation fällt in die KIG 2 und wurde daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auf den ersten Blick erscheint die Fehlstellung für den medizinischen Laien gar nicht als zwingend notwendig. Unbehandelt würde sich bei dieser Indikation jedoch sehr wahrscheinlich in einigen Jahren ein Kiefergelenkschaden einstellen. Die Verzahnung ist nicht harmonisiert. Das bedeutet, dass beim Zusammenbeißen auf einigen Zähnen vermehrter Druck erzeugt wird. Diese Überbelastung kann langfristig zu einer Kiefergelenksproblematik führen.

Durch die kieferorthopädische Behandlung über insgesamt 6 Monate wurde die Verzahnung optimiert und so eine unnötige Überbelastung der Zähne und damit der Kiefergelenke vermieden. Zusätzlich zu diesem medizinischen Aspekt konnte mit der Therapie auch eine deutliche Verbesserung im ästhetischen Bereich erzielt werden.

Als Eltern können wir unseren Kindern alle Wege für eine bestmögliche Erziehung und Ausbildung ebnen. Wir können aber auch dazu beitragen, die Basis für eine maximale Gesundheit und ein gutes Aussehen zu schaffen. Die Grundlage dafür wird in beiden Fällen bereits im jugendlichen Alter gelegt.